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Überstundenabbau |
Wenn ein Mitarbeiter seine Überstunden abbauen möchte, wird dieser Wunsch bei Beantragung direkt im Dienstplan vermerkt. Dass es sich um einen Antrag handelt, ist für den Dienstplaner anhand der Abwesenheitsart sofort erkennbar. Für den Fall einer Klärung kann die genehmigende Stelle den Antrag an den Antragsteller zurück geben, ansonsten wird der Antrag zum Abbau von Überstunden genehmigt. In der Dienstplanung wechselt die Abwesenheit „Überstundenabbau beantragt“ in eine Abwesenheit „Überstundenabbau“. Der Antragssteller wird über die Genehmigung automatisch informiert.